Anmelden

Als Nutzer*in
Als Anbieter*in
Das ist der #DigitalCheckNRW

Der #DigitalCheckNRW ist ein Herzensprojekt der Landesregierung in NRW. Ziel ist es, digitale Teilhabe für alle Bürger*innen zu ermöglichen.

Über den Check könnt Ihr eure eigene Medienkompetenz prüfen und durch passendes Weiterbildungsangebot noch vorhandene Lücken schließen.

Suche Leichte Sprache

Kinder haben Rechte!

Kinderfotos, Videos und Stimmen im Netz

Dieses Bild wurde mit KI erstellt und zeigt keine realen Personen. Quelle: midjourney

Foto- und Videoaufnahmen von den eigenen Kindern gehören für viele Familien zum Alltag. Das erste Lächeln, der Geburtstag, der Urlaub oder einfach ein schöner Moment – all das wird digital festgehalten. Eltern teilen diese Erinnerungen vor allem online mit Familie, Freund*innen und Bekannten. Gerade bei Fotos, Video- und Tonaufnahmen von Kindern ist es wichtig, einen Moment innezuhalten und bewusst zu überlegen: „Möchte mein Kind wirklich, dass dieses Bild öffentlich oder im Familienchat gepostet wird?“ Aber auch: „Will ICH das wirklich?“ 

Denn es gibt gute Gründe, keine Bilder von seinen Kindern im Netz haben zu wollen.

Mitbestimmung der Kinder fördern

Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten. Schon früh sollten Kinder lernen, dass sie Rechte haben und davon auch Gebrauch machen dürfen. Als Elternteil sollte ich mein älter werdendes Kind fragen: „Darf ich ein Foto oder Video von dir machen?“ „Ist es okay, wenn ich das Foto von dir verschicke oder poste?“ So lernen Kinder, ihre eigenen Grenzen zu erkennen, Nein zu sagen und festzulegen, was sie wollen und was nicht. Zudem zeigt es Wertschätzung und stärkt das kindliche Selbstbewusstsein. Im Gegenzug lernen Kinder, dass sie ebenso die Privatsphäre anderer Menschen wahren und auch nicht einfach wahllos Bilder von anderen machen und verschicken dürfen.

Kinder bis einschließlich sechs Jahre dürfen noch nicht allein entscheiden, wie sie mit den Bildern von sich im Internet und bei Social Media umgehen, daher entscheiden hier die Eltern. Aber bitte mit Achtsamkeit und Umsicht. Eltern können sich dann fragen: „Würde ich wollen, dass ein Video von mir in dieser Situation öffentlich geteilt wird? Wenn die Antwort „Nein“ lautet, gilt das auch für Kinder.

Sobald die Kinder 14 Jahre alt sind, müssen Eltern ihre Kinder um Zustimmung bitten, dürfen aber selbst bis das Kind 16 ist, mitentscheiden, ob ein Foto gepostet wird oder nicht. Besonders wenn es darum geht, dass ein Foto nicht gepostet werden soll, haben die Eltern das letzte Wort. Laut DSGVO (europäische Datenschutz-Grundverordnung) dürfen Kinder (im Normalfall) dann ab 16 Jahren selbst über ihre Daten entscheiden und müssen in jedem Fall gefragt werden. Eltern bleiben aber bis zur Volljährigkeit noch eine wichtige Instanz, die einbezogen werden sollte[1].:

Dieses Bild wurde mit KI erstellt. Quelle: midjourney

Kinder haben das Recht am eigenen Bild und der eigenen Stimme

Was vielen nicht bewusst ist: Auch die Stimme eines Kindes gilt als personenbezogenes Merkmal. In Videos, Sprachnachrichten oder kurzen Clips kann ein Kind erkannt werden – selbst dann, wenn sein Gesicht nicht zu sehen ist.

Dieses Bild wurde mit KI erstellt und zeigt keine reale Person. Quelle: midjourney

Das Internet vergisst nicht leicht

Auch wenn Inhalte später gelöscht werden, können sie vorher gespeichert, weitergeleitet oder kopiert worden sein. Insbesondere Bilder in sozialen Netzwerken und Messengern werden auf den Servern der Anbieter*innen gespeichert. Die rechtliche Lage der Verwendung der Fotos ist nicht transparent, z. B. beim Konzern Meta, der u. a. WhatsApp, Instagram und Facebook betreibt. Meta nutzt die Bilder zu Trainingszwecken von KI. Hier muss dieser Nutzung aktiv widersprochen werden[2] [3]. Die „digitale Fußspuren“ können so über viele Jahre im Umlauf bleiben. Durch KI können die Bilder mittlerweile leicht verändert und in andere Kontexte gestellt werden. Zudem geben die Metadaten der Bilder Aufschluss über Standort, Uhrzeit und mehr.

Was kann helfen?

Bilder können mittlerweile so bearbeitet werden, dass Kleidung aus dem Foto entfernt wird und Kinderpornografie hergestellt werden kann[4]. Es empfiehlt sich, die Privatsphäreeinstellungen der Dienste zu überprüfen und Fotos nur den engsten Freund*innen und Familienangehörigen zugänglich zu machen.

Wenn Fotos, Videos oder Tonaufnahmen doch geteilt werden, können Maßnahmen helfen, die Privatsphäre der Kinder besser zu schützen:

  1. Gesichter mit Smileys oder Stickern verdecken bzw. durch Verpixelung unkenntlich machen
  2. Stimmen unkenntlich machen, Mikrofon ausschalten oder Musik verwenden
  3. Keine peinlichen, verletzlichen, sehr privaten Situationen zeigen, keine Nacktfotos
  4. Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken und Messengern konsequent nutzen und up to date bleiben, wenn es technische Änderungen gibt
  5. Keine Namen, Geburtstage, Wohnorte oder Schulen nennen

Großeltern und Verwandte einbeziehen

Ein Thema, das viele Eltern kennen: stolze Großeltern, die Fotos oder Videos ihrer Enkel*innen im WhatsApp-Status, in Familiengruppen oder auf Social Media posten – oft gut gemeint, aber ohne Rücksprache. Hier hilft ein offenes, wertschätzendes Gespräch. Eltern dürfen und sollten klar sagen, was sie möchten und was nicht. 

Eine einfache Regel kann sein: Fotos, Videos oder Sprachaufnahmen von Kindern werden nur mit Zustimmung der Eltern geteilt – egal von wem. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und alle Beteiligten sensibilisieren.

Bei digitalen Themen dazulernen und die digitale Realität besser verstehen! Macht jetzt unseren Check-Up und lerne dazu.
Dieses Bild wurde mit KI erstellt. Quelle: midjourney

Was tun, wenn Bilder oder Videos ohne Erlaubnis geteilt wurden?

Manchmal werden Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht, ohne dass die Eltern oder die Kinder selbst zugestimmt haben. Das kann in sozialen Netzwerken, in Messenger-Gruppen oder auf Webseiten passieren.

Der erste Schritt kann ein Gespräch sein: Oft ist den Beteiligten nicht bewusst, dass sie etwas falsch gemacht haben. Eine freundliche, aber klare Aufforderung, die Inhalte zu löschen, reicht in vielen Fällen bereits aus. Diese klare Aufforderung kann auch schriftlich mit einer Frist erfolgen.

Wenn Bilder oder Videos nicht freiwillig entfernt werden, können Eltern handeln. Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok oder WhatsApp bieten Meldefunktionen an, über die Inhalte gelöscht werden können – besonders dann, wenn es um Kinder geht. Auch Webseitenbetreiber*innen sind verpflichtet, solche Inhalte zu entfernen, wenn sie ohne Einwilligung veröffentlicht wurden.

Rechtlich gesehen kann das Veröffentlichen von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen ohne Erlaubnis eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts sein. In schweren Fällen – zum Beispiel bei Bloßstellung, Mobbing oder sehr sensiblen Aufnahmen (z. B. Nacktfotos, Krankheit) – kann dies sogar strafbar sein. Das Gesetz schützt Kinder hier besonders. Eltern können sich in solchen Situationen rechtlich beraten lassen, etwa bei Verbraucherzentralen, Datenschutzstellen oder spezialisierten Beratungsangeboten. Bei schlimmen Verletzungen der Privatsphäre oder Beleidigungen kann ein Anwalt eingeschaltet werden und es sollte der Polizei gemeldet werden.

Wichtig: Niemand sollte akzeptieren, dass Inhalte von Kindern ohne Zustimmung im Umlauf sind. Es ist völlig legitim, die Löschung zu verlangen und Unterstützung zu suchen. 

Der Schutz der Kinder steht immer an erster Stelle.

Stand: 19.01.2026
Autor*innen: Anja Pielsticker