Manchmal werden Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht, ohne dass die Eltern oder die Kinder selbst zugestimmt haben. Das kann in sozialen Netzwerken, in Messenger-Gruppen oder auf Webseiten passieren.
Der erste Schritt kann ein Gespräch sein: Oft ist den Beteiligten nicht bewusst, dass sie etwas falsch gemacht haben. Eine freundliche, aber klare Aufforderung, die Inhalte zu löschen, reicht in vielen Fällen bereits aus. Diese klare Aufforderung kann auch schriftlich mit einer Frist erfolgen.
Wenn Bilder oder Videos nicht freiwillig entfernt werden, können Eltern handeln. Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok oder WhatsApp bieten Meldefunktionen an, über die Inhalte gelöscht werden können – besonders dann, wenn es um Kinder geht. Auch Webseitenbetreiber*innen sind verpflichtet, solche Inhalte zu entfernen, wenn sie ohne Einwilligung veröffentlicht wurden.
Rechtlich gesehen kann das Veröffentlichen von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen ohne Erlaubnis eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts sein. In schweren Fällen – zum Beispiel bei Bloßstellung, Mobbing oder sehr sensiblen Aufnahmen (z. B. Nacktfotos, Krankheit) – kann dies sogar strafbar sein. Das Gesetz schützt Kinder hier besonders. Eltern können sich in solchen Situationen rechtlich beraten lassen, etwa bei Verbraucherzentralen, Datenschutzstellen oder spezialisierten Beratungsangeboten. Bei schlimmen Verletzungen der Privatsphäre oder Beleidigungen kann ein Anwalt eingeschaltet werden und es sollte der Polizei gemeldet werden.
Wichtig: Niemand sollte akzeptieren, dass Inhalte von Kindern ohne Zustimmung im Umlauf sind. Es ist völlig legitim, die Löschung zu verlangen und Unterstützung zu suchen.
Der Schutz der Kinder steht immer an erster Stelle.